Sachkundenachweis
Die nächste Möglichkeit für den NÖ Sachkundenachweis bieten wir am 14. Juni 2025 um 9:00 an.
Anmeldungen sind jederzeit via E-Mail (info@hundeschule-gresten.at) möglich.
Bitte den vollständigen Namen, Adresse und Geburtsdatum des Hundehalters angeben.
Hundehalter, die denn erweiterten Sachkundenachweis für Hunde mit erhöhten Gefährdungspotential laut §2 des NÖ Hundehaltegesetz benötigen, bitte ebenfalls via Mail melden. Grundsätzlich sind die zusätzlichen Stunden jederzeit möglich.
- Jede Person, die ab 01.06.2023 zum ersten Mal Hundebesitzer wird, muss bei der Meldung des Hundes einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde erbringen.
- Der Nachweis muss bei der Meldung, spätestens aber 6 Monate nach der Meldung vorgelegt werden
- Als Nachweis der allgemeinen Sachkunde gelten der NÖ Hundepass, oder aber auch diverse Ausbildungen und Prüfungen des Hundes gelistet in §5 NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023